Weitere Informationen zur Grundsteuer

Erste Schritte und grundsätzliche Informationen

Welche Daten müssen der Finanzverwaltung für die Ermittlung des Grundsteuerwertes bereitgestellt werden?

Deklariert werden müssen alle unbebauten und bebauten Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Im Wesentlichen müssen für jedes Objekt – unabhängig von der Anwendung von Bundesrecht oder einer abweichenden Länderlösung - folgende Angaben gemacht werden:

  • Angaben zur Lage wie Gemarkung, Flur, Flurstück
  • Grundstücksart, z.B. bebautes oder unbebautes Grundstück, …
  • Der/die Eigentümer
  • Angaben zur Fläche, z. B. Grundstücksfläche, Wohnfläche, sonstige Flächen
    Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden deutlich mehr Angaben, u.a. zu Tierbestand und Nutzung abgefragt. Diese Regelungen sind auch in den Ländern mit eigenen Grundsteuergesetzen weitestgehend einheitlich.

Wo finden Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer diese Angaben?

Angaben wie Flurnummer, etc. liegen Ihnen vermutlich bereits vor, z.B. in Form von

  • Einheitswertbescheiden aus früheren Jahren
  • Flurkarten
  • Grundbuchauszügen
    Sollten die Daten nicht auffindbar sein, können Sie eine Flurkarte kostenpflichtig bei dem entsprechenden Vermessungsamt beantragen oder einen Grundbuchauszug bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Diesen Antrag können Sie normalerweise mündlich vor Ort oder schriftlich stellen. In jedem Bundesland besteht die Möglichkeit in das Grundbuch auf elektronischem Wege Einsicht zu nehmen. Beides, Flurkarte und Grundbuchauszug sind kostenpflichtig.

Welche digitalen oder Papier-Belege fordert die Finanzverwaltung?

Die Feststellungserklärung muss über ELSTER bei der Finanzverwaltung eingereicht werden. Die entsprechenden Schnittstellen hat die Finanzverwaltung für Juli 2022 angekündigt. Wir gehen davon aus, dass keine Belege eingereicht werden können.
Zu Nachweis- und Dokumentationszwecken ist eine Aufbewahrung von Unterlagen, aus denen sich grundsteuerrelevante Werte ergeben, notwendig.

Aktuelle Informationen zur Grundsteuer finden Sie unter:

grundsteuerreform.de

Je nach Bundesland in dem Sie wohnen finden unterschiedliche Regelungen Anwendung für die Festsetzung der Grundsteuer.

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