24. August 2022 Grundsteuer

Grundsteuer Fristende 31. Oktober 2022

Achtung Fristende für die Grundsteuererklärungen ist der 31. Oktober 2022. Wer die Frist versäumt, dem droht ein Verspätungszuschlag. Dieser beträgt je angefangenen Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens 25 Euro. Abgeben muss, wer am Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstücks war.

Wir helfen Ihnen gerne dabei die Grundsteuererklärung fristgerecht einzureichen. Hier finden Sie weitere Informationen.