Arbeitsrecht
22.07.2026
Dr. Sarah Nemes
Das Bundesarbeitsgericht entschied am 07.05.2026 (2 AZR 184/25), dass ein Einwurf Einschreiben für einen Zugangsnachweis nicht mehr ausreicht. Ein digitaler Auslieferungsbeleg sei kein Beweis dafür, dass das Schreiben tatsächlich zugestellt wurde.
Für eine rechtssichere Zustellung ist zukünftig eine andere Form zu wählen. Für Arbeitgeber gibt es folgende Alternativen:
- persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung
- Zustellung durch einen Mitarbeiter des Arbeitgebers durch Übergabe an der Wohnanschrift des Empfängers oder dokumentierten Einwurf in den Briefkasten
- Zustellung durch einen professionellen Kurierdienst
Der Zusteller muss ein Zustellprotokoll anfertigen. Dieses sollte ein Foto des Briefkastens mit dem Namensschild enthalten; Datum und Uhrzeit der Zustellung sind festzuhalten.