Grundsteuerreform 2022
06.05.2022
Kai M. Nickel
Wie Sie vermutlich schon durch die Medien sowie durch ein Informationsschreiben Ihrer Kommune erfahren haben, wird die Grundsteuer zum 01.01.2022 neu bewertet.
Für jedes Grundstück, welches sich in Ihrem Eigentum befindet, ist eine eigene Steuererklärung zu erstellen. Dabei ist zu beachten, dass auch privat genutzte Ferienimmobilien, Baugrundstücke und Grundflächen, auf denen eventuell nur Garagen stehen, unter diese Regelung fallen.
Die elektronische Abgabe ist ab dem 01.07.2022 möglich und muss bis zum 31.10.2022 erfolgen. Da der Zeitraum für das Einreichen der Erklärung nicht sehr lang ist, ist es ratsam, die notwendigen Unterlagen zum Grundbesitz frühzeitig zusammenzustellen.
Benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung der neuen Erklärung für Ihren Grundbesitz?
Dann übernehmen wir gerne für Sie die Erstellung der Grundsteuererklärung und geben Ihnen die Sicherheit für die genaue und vollständige Wertermittlung, die für die künftige Neufestsetzung der Grundsteuer notwendig ist.
Dazu bieten wir Ihnen unter grundsteuer-effizient.de unser Rundum-Sorglos-Paket an.
Weitere Fragen beantworten wir gerne auch persönlich: Zu den Kontaktdaten
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Grundsteuerteam von Rechtsanwälte Nickel & Dr. Nemes PartmbB